BVA Service | JD Finance Unternehmensgesellschaft
Am Keilbusch 6, 52080 Aachen
Steuernummer: 201/5972/5011
Stand: 01.01.2026 | Ausschließlich gültig für B2B-Verträge
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend 'AGB') gelten für alle Leistungsverträge zwischen JD Finance UG, Am Keilbusch 6, 52080 Aachen (nachfolgend 'Auftragnehmer') und dessen Vertragspartnern (nachfolgend 'Auftraggeber').
(2) Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des §14 BGB, d.h. natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des §13 BGB werden vom Auftragnehmer nicht geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Individuelle vertragliche Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB.
(1) Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen im Sinne einer Analyse von Finanz-, Förder- und Optimierungspotenzialen sowie der anschließenden Vermittlung an spezialisierte Fachpartner. Gegenstand der Leistung ist ausdrücklich die Information über theoretisch nutzbare Vorteile sowie die Herstellung von Kontakten zu geeigneten Dienstleistern.
(2) Die Leistungen umfassen insbesondere:
(3) Ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistung sind:
(1) Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber einen theoretischen Gesamtvorteil von mindestens 3.000,00 EUR pro Jahr (netto) schriftlich und nachvollziehbar aufzuzeigen. Dieser Vorteil ergibt sich aus der Summe der identifizierten Einsparpotenziale und/oder erreichbaren Förderungen aus einem oder mehreren der in §2 Abs. 2 genannten Bereiche.
(2) Der theoretische Vorteil bezieht sich auf Potenziale, die der Auftraggeber bei Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen und Inanspruchnahme der vermittelten Fachpartner realistisch erzielen kann. Die tatsächliche Realisierung hängt von der eigenverantwortlichen Umsetzung durch den Auftraggeber und den jeweiligen Fachpartnern ab.
(3) Kann der Auftragnehmer den theoretischen Gesamtvorteil von mindestens 3.000,00 EUR nicht nachvollziehbar nachweisen, entfällt der Honoraranspruch vollständig. Eine bereits geleistete Zahlung ist binnen 14 Tagen ab schriftlicher Mitteilung des Auftraggebers zurückzuerstatten.
(4) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – insbesondere auf Ersatz tatsächlich nicht realisierter Einsparungen oder Förderungen – sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Die Garantie entfällt oder reduziert sich anteilig, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nach §4 schuldhaft verletzt und dies nachweislich zur Nichtidentifikation möglicher Vorteile geführt hat.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Analyse erforderlichen Informationen vollständig, rechtzeitig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere:
(2) Der Auftraggeber erklärt, dass er zur Weitergabe der genannten Informationen berechtigt ist und keine Geheimhaltungspflichten verletzt.
(3) Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten schuldhaft und führt dies zu einer Verschlechterung der Analysegrundlage, haftet der Auftraggeber für entstehende Schäden. Der Honoraranspruch des Auftragnehmers bleibt bestehen, sofern auf Basis der vorliegenden Informationen ein theoretischer Vorteil von mindestens 3.000,00 EUR nachgewiesen werden konnte.
(4) Die Mitwirkungspflicht gilt ab Anforderung der Informationen und Unterlagen. Hierzu hat der Auftraggeber 30 Tage Zeit. Nach 30 Tagen wird die Zahlung des Honorars fällig. Das Anrecht auf die Dienstleistung bleibt bis 12 Monate nach Vertragsabschluss bestehen.
(5) Die Absage des Termins oder ein Nichterscheinen werden als Verletzung der Mitwirkungspflicht gewertet und führen zur sofortigen Fälligkeit der Zahlung.
(6) Sofern die Zusammenarbeit und die Erbringung der Dienstleistung des Auftragnehmers nach Vertragsabschluss vom Auftraggeber abgelehnt wird, wird die Zahlung sofort fällig.
(1) Das Pauschalhonorar für die vereinbarten Leistungen beträgt 2.000,00 EUR netto zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
(2) Das Honorar wird fällig mit Zugang der schriftlichen Vorteilsanalyse beim Auftraggeber, spätestens jedoch 30 Tage nach Auftragserteilung, sofern die Garantiebedingung nach §3 Abs. 1 erfüllt ist.
(3) Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (§288 Abs. 2 BGB). Das Recht auf Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
(5) Die Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannten Gegenforderungen zulässig.
(6) Sollte der Auftraggeber sich der Mitwirkungspflicht gem. §4 entziehen, so wird die Rechnung sofort und die Zahlung innerhalb von 7 Tagen fällig.
(1) Diese AGB gelten ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit Unternehmern im Sinne des §14 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den §§312 ff. BGB (Fernabsatz- und Verbrauchervertragsrecht) findet keine Anwendung.
(2) Der Auftraggeber bestätigt mit Auftragserteilung ausdrücklich, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf das vereinbarte Honorar, begrenzt.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für die tatsächliche Realisierung der aufgezeigten Einspar- oder Förderpotenziale, da deren Umsetzung in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers und der jeweiligen Fachpartner liegt.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für die Qualität der Leistungen der vermittelten Fachpartner. Die Haftung für Handlungen oder Unterlassungen der Fachpartner liegt bei diesen selbst.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks (Analyse und Vermittlung) sowie auf Basis der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG).
(2) Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist (Vermittlung an Fachpartner), der Auftraggeber eingewilligt hat oder eine gesetzliche Pflicht besteht.
(3) Die Kontaktdaten der Fachpartner, an die der Auftraggeber vermittelt wird, werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Eine Weitergabe der Daten des Auftraggebers an Fachpartner erfolgt nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung im Einzelfall.
(4) Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit nach Maßgabe der DSGVO. Anfragen richten Sie an die oben genannte Adresse.
(5) Zur Rechnungsstellung dürfen die Unternehmens- und Vertragsdaten an externe Unternehmen, Inkassodienstleister und Anwaltskanzleien weitergegeben werden.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertrages erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
(2) Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass eine Partei ihre Pflichten verletzt hat, sowie Informationen, zu deren Offenlegung eine Partei gesetzlich verpflichtet ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Aachen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
| Anbieter | JD Finance Unternehmensgesellschaft |
|---|---|
| Handelsname | BVA Service |
| Adresse | Am Keilbusch 6, 52080 Aachen |
| Webseite | www.bva-service.de |
| Steuernummer | 201/5428/8270 |
| Geschäftsführer | Ankica Dakaj |
| Handelsregisternummer | HRB 27578 |